Wenn Sie auf eine kompetente und marktgerechte Beurteilung von Objekten Wert legen
Als Verkehrswert gilt der Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend unter normalen Umständen verkauft werden. (vgl. u.a. BGE 103 la, E. 3a). Wert und Preis sind aber nicht dasselbe. Je nach Marktlage und Gewichtung eines persönlichen Nutzens sowie subjektiven Eindrücken des Käufers (Objektcharakter, Zustand, Raumangebot, Nutzungsmöglichkeit, Wohnlage, Steuersituation etc.) kann ein im Handel erzielbarer Kaufpreis den Schatzungswert sowohl über- wie auch unterschreiten.